Aktuell
Unsere Werbeangebote
Nutzen Sie mit KULT1 die Möglichkeit, zielgruppenorientiert und kostenrelevant zu werben!
Nach dem Motto „einfach, unabhängig, anders“ versorgt das regionale Fernsehen KULT1 die Seher aus Kärnten und der Steiermark mit Informationen und Hintergrundberichten zu den Themen Wirtschaft, Gesellschaft, Sport und Kultur.
Im Mittelpunkt der Berichte von KULT1 stehen Geschichten die Menschen prägen und Menschen die Geschichten prägen. So manche Beiträge sind mittlerweile wirklich KULT.
KULT1 ist regional orientiertes Fernsehen auf hohem Niveau. Unser Publikum ist kulturell und politisch interessiert, überdurchschnittlich gebildet und auf die eine oder andere Weise im Süden Österreichs verwurzelt. Wenn Sie genau diese Menschen erreichen möchten, sind Sie bei uns richtig.
Unser Team unterstützt Sie gerne!
Rufen Sie Tel. 0664 341 36 65 oder richten Sie ihre Anfrage an: info@Kult1.tv
Danke für ihr Interesse.
Reichweite
Werben Sie für Ihre Zielgruppe auf KULT1. In Kärnten und der Steiermark können über 400.000 Haushalte KULT1 über digitales Antennenfernsehen empfangen. Restösterreich und Kärnten-Interessierte aus aller Welt haben die Möglichkeit, die Beiträge auf ihrem Computer Bildschirm unter www.kult1.tv anzusehen.
Sollten Sie einmal eine Sendung versäumen oder Sie möchten einen besonders spannenden Beitrag noch einmal sehen, stöbern Sie einfach im KULT1 Archiv, wo alle bisherigen Sendungen gespeichert sind. www.kult1.tv
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
a) Die Werbung im TV steht für wahrheitsgemäße Ankündigung wirtschaftlicher Art zur Verfügung. In den Werbesendungen müssen der gute Geschmack und die auf die Ausstrahlung Bezug nehmenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Regionalfernsehgesetzes, des Lebensmittelgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, des Chemikaliengesetztes, des Wettbewerbs-Marken-Muster und Patentrechtes, des Urheberrechtes, des Medien (Straf)rechtes, beachtet werden. Fernsehwerbung und Teleshoppingdürfen nicht die Menschenwürde verletzen. Diskriminierungen nach Rasse, Geschlecht oder Nationalität enthalten, religiöse oder Politische Überzeugungen verletzen, Verhaltensweisen fördern, die Gesundheit oder Sicherheit gefährden, Verhaltensweisen fördern die den Schutz der Umwelt gefährden Fernsehwerbung und Teleshopping dürfen Minderjährigen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen und unterliegen daher den Kriterien zum Schutz Minderjährigen. Es Gelten die gesetzlichen Werbeverbote und Werbebeschränkungen.
b) Aufträge und Verträge mit Kult 1 werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch Kult 1 verbindlich. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
c) Alle Preisangaben und Preisabsprachen in Bezug auf Kult 1 verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Ankündigungsabgabe und Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2 Werbesendungen
a)Kult 1 verpflichtet sich, die Werbekunden unter den gleichen technischen Bedingungen auszustrahlen wie ihr jeweiliges Programm.
b) Kult 1 behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene Aufträge wegen Ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, der Form, häufiger Wiederholungen oder Ihrer technischen Qualität abzulehnen. Die Gründe werden dem Auftraggeber auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Hieraus können gegenüber Kult 1 keine Ansprüche geltend gemacht werden.
c) Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für eine Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werden. Darüber hinaus gehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
d) Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder verlegt oder nachgeholt. Bei einem teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Sender wird das Entgelt anteilig berechnet bzw. gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche gegen Kult 1 sind ausgeschlossen.
e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Sendeunterlagen, Sendematerial und die für die Abrechnung mit den Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben bis spätestens 5 Werktage oder einem gesondert vereinbarten Termin vor Erstausstrahlung zu liefern. Zur Ausstrahlung werden Broadcast Format DV Cam sowie die digitalen Videodaten Formate MPEG 2, AVI und JPEG angenommen.
f) Wenn Werbesendungen nicht oder verspätet zu Ausstrahlung kommen, weil Sendeunterlagen, Texte, Sendeblöcke oder Sendematerial verspätet oder qualitativ mangelhaft bzw. falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlichen, schriftlich, per Fax oder email durchgegebenen Texten oder Unterlagen liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung bei Auftraggeber.
g) Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er über sämtliche zur Ausstrahlung im Fernsehen oder Verwertung in sonstigen Medien erforderlichen Nutzungsrechte, Urheber-Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte an den von ihm gestellten Tonträgern, Filmen, Lichtbildern, Texten, Graphiken oder sonstigen Sendeunterlagen verfügt. Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm abgebildete Personen oder ihre Rechtsnachfolger die zur Sendung notwendige Zustimmung erteilt haben. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, verstößt der Inhalt einer Werbesendung gegen urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, rundfunkrechtliche oder sonstige rechtlichen Bestimmungen, hält der Auftraggeber Kult 1 von allen Ansprüchen Dritter Schad-und klaglos. Für den Schaden, der Kult 1 aus Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder verzögerter Erfüllung entsteht, hat der Auftraggeber einzustehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben-für Tonträger insbesondere Produzenten, Komponisten, Interpreten, Titel und Länge des verwendeten Musikstückes mitzuteilen, fehlen die für die Abrechnung mit den Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, wird von Kult 1 ausgegangen, dass der Spot keine Verwertungsgesellschaften pflichtigen Leistungen und Werke enthält.
h) Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Kalenderjahres abgerechnet, auch dann, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ein gebucht hat .Der Einschaltzeitpunkt muss vom Auftraggeber so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Disponiert ein Auftraggeber das auf ein Kalenderjahr vereinbarte Auftragsvolumen nicht rechtzeitig hat er Kult 1 den daraus resultierenden Schaden pauschal mit 20% des auf das Kalenderjahr vereinbarten Auftragsvolumens zu ersetzen. Geltend – machen eines gegebenenfalls höheren Schadens bleibt vorbehalten. Das Auftragsvolumen reduziert sich hierdurch nicht. Ist Kult 1 eine Stornierung oder Verschiebung des Ausstrahlungstermins technisch nicht möglich, können daraus gegen Kult 1 keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Auftraggeber bleibt zur Gegenleistung verpflichtet.
i) Rechnungen für Werbesendungen werden als Sammelrechnung pro Monat erstellt. Rechnungsdatum ist der Tag der ersten Ausstrahlung innerhalb eines Monats. Das Zahlungsziel beträgt generell 8 Tage nach Rechnungszustellung ohne weitere Abzüge. Bei Zahlungsverzug behält sich Kult 1 vor, die weitere Durchführung der Aufträge zurückzustellen, ohne dass dies einen Ersatzanspruch des Auftraggebers begründet. Für den daraus entstehenden Schaden bei Kult 1 kann der Auftraggeber haftbar gemacht werden. Bei Zahlungsverzug wird das vereinbarte Gesamtauftragsvolumen sofort fällig, gleichgültig in welchen Umfang dieses gesendet wurde. Nach Zahlungseingang kann das noch nicht ausgestrahlte Volumen bis zum Ende des Kalenderjahres des Auftragsabschlusses wahrgenommen werden. Eventuelle Schadenersatzansprüche von Kult 1 gegenüber dem Auftraggeber richten sich nach dem vereinbarten Auftragsvolumen zuzüglich anfallender Aufwendungen. Kult 1 behält sich die Berechnung banküblicher Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt des Verzuges, sowie Mahnspesen vor. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
j) Der Sendepreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung. Er enthält keine Produktionskosten oder sonstige Kosten. Diese werden, sofern sie anfallen gesondert verrechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Tarifänderungen werden mindestens acht Wochen vor Inkrafttreten gegenüber jenen Auftraggebern, deren erteilte Aufträge nachteilig berührt werden, bekanntgegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarif Änderung vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch Kult 1 gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich mitzuteilen.
k) Rabatte werden lt. Rabattstaffel gewährt. Konzernrabatte werden gewährt, sofern eine entsprechende Organschaft glaubhaft nachgewiesen wird. Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit Kult 1 durchgeführt.
l) Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie einen Befähigungsnachweis erbringen und sie ihren Auftraggeber werblich beraten oder eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können – eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf die Nettoauftragssumme des Auftraggebers. Agenturvergütungen werden nur gewährt, wenn die Agentur selbst Auftraggeber ist und wenn die Vergütung dieser daraus Ihre Unkosten deckt. Ist dies nicht der Fall ( teilweise oder ganze Weitergabe an den Werbetreibenden ), behält sich Kult 1 die entsprechende Kürzung der Mittlervergütung vor.
m) Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge vergeben. Der Auftraggeber kann in besonders begründeten vom erteilten Auftrag zurücktreten. Der Rücktrittswunsch muss 8 Wochen vor der ersten Sendung schriftlich bei Kult 1 eingelangt sein und bedarf der Zustimmung von Kult 1.
n) Der Aufbewahrungspflicht von angelieferten Sendeunterlagen und Sendematerial endet für Kult 1 TV 3 Monate nach Ausstrahlung. Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen des Kunden, eine Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen.
o) Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verliert die bisherige Preisliste Ihre Gültigkeit.
3. Schlussbestimmungen
Bei allen sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Spittal/Drau. Sollte eine der angeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen dennoch. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten jene, die Parteien im Sinne dieser Geschäftsbedingungen vereinbart hätten.
Kult 1
Bad Kleinkirchheimer Sat Kabelfernsehen GmbH
Tiefenbachstrasse 4 9546 Bad Kleinkirchheim
Telefon & Fax 04276 / 29579
0664 341 36 65
Email: info@kult1.tv
www.kult1.tv
AGB der Dienstleistung TeamvermietungAllgemeine Herstellungs- und Lieferbedingungen